Die Sparkasse unterstützt Sie bei Ihren weltweiten Aktivitäten und schafft eine Vertrauensbasis für die professionelle Abwicklung Ihrer Auslandsgeschäfte. Ihr Institut bietet Ihnen gleich mehrere Möglichkeiten des Dokumentengeschäfts an:
Mit einem Dokumentenakkreditiv definieren Sie als Importeur Bedingungen, die Ihre Importe sichern. Als Exporteur erhalten Sie von der Bank Ihres Geschäftspartners ein Zahlungsversprechen.
Aufgrund des Zahlungsversprechens der Bank des Importeurs ist das Akkreditiv für den Exporteur sicherer als das Inkasso. Die tritt ein, wenn der Importeur nicht zahlen kann oder nicht zahlen will. Bei einem bestätigten Akkreditiv gibt Ihre Sparkasse Ihnen als Exporteur ein zusätzliches Zahlungsversprechen. Dieses sichert Sie ab: gegen den Ausfall der Akkreditivbank sowie gegen politische Risiken im Ausland.
Beim Dokumenteninkasso werden Sie von Banken im In- und Ausland unterstützt. Die jeweiligen Kreditinstitute überreichen dem Importeur die Dokumente für die Ware erst gegen Vergütung (Dokumente gegen Bezahlung) oder gegen Wechselakzeptierung (Dokumente gegen Akzept). Damit erwirbt der Importeur das Eigentum an der Ware nur bei Zahlung. Und der Exporteur erhält den Warenwert erst nach vorgeschriebener Lieferung.
Unter einer Bankgarantie versteht man das unwiderrufliche, abstrakte Versprechen zwischen einer Bank als Bürgin und einem Kunden als Garantienehmer, in welchem das Kreditinstitut dem Begünstigten versichert, ihm eine Zahlung in vereinbarter Summe zu leisten, sofern vereinbarte Voraussetzungen erfüllt wurden.
Je nach Gepflogenheiten und Rechtsvorschriften im Ausland kann eine Garantie direkt oder indirekt ausgestellt sein:
1 Sicherer für den Exporteur als ein einfaches Zahlungsversprechen, wenn der Erfüllungswillen und die Leistungsfähigkeit (in Geld) des Importeurs vorhanden sind.
2 Ablauf in vereinfachter schematischer Form dargestellt.
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