Spendenantrag
Als regional verwurzelte Sparkasse liegt der Kreissparkasse Kusel die Förderung des gesellschaftlichen Lebens im Landkreis besonders am Herzen. Die Kreissparkasse Kusel unterstützt den Landkreis Kusel deshalb durch Spenden in den Bereichen Kultur, Sport, Soziales, Bildung und Umwelt.
Spenden sind freiwillige Zuwendungen ohne Gegenleistung, z.B. an gemeinnützige Organisationen, soziale Einrichtungen oder Schulen. Die Kreissparkasse Kusel vergibt Spenden nach eigenem Ermessen in ihrem Geschäftsgebiet, dem Landkreis Kusel. Dabei wird auf eine Ausgewogenheit in der Region und der Antragsteller geachtet. Eine Vergabe von Spenden an Privatpersonen und Parteien ist ausgeschlossen.
Als Antragssteller müssen Sie von der Körperschaftsteuer befreit und dazu berechtigt sein, eine steuerrechtlich anerkannte Zuwendungsbescheinigung (Spendenbescheinigung) auszustellen.
Bei größeren Spendenanträgen reichen Sie bitte zusätzlich eine Kostenaufstellung, Eigenmittel- oder Zuschussnachweise usw. per E-Mail an oeffentlichkeitsarbeit@ksk-kusel.de ein.
Die Bearbeitung Ihrer Spendenanfrage kann bis zu 3 Wochen in Anspruch nehmen. Eine Zusage erhalten Sie schriftlich, an die von Ihnen angegebene Adresse. Der Spendenbetrag wird auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen. Bei Spenden ab 500 Euro ist unmittelbar nach Eingang der Spende auf dem Konto des Spendenempfänger eine Zuwendungsbescheinigung zu Gunsten der Kreissparkasse Kusel auszufüllen und per E-Mail an oeffentlichkeitsarbeit@ksk-kusel.de zu senden. Die Zuwendungsbescheinigung erhalten Sie per Post mit der Zusage von uns.
Sponsoringantrag
Jahr für Jahr stellt die Kreissparkasse Kusel finanzielle Mittel zur Verfügung, um wichtige Projekte und Veranstaltungen zu unterstützen – vom Sportverein über soziale Initiativen bis hin zu kulturellen Veranstaltungen. Ob Jugendarbeit, Inklusion, Nachhaltigkeit oder Brauchtumspflege – die Kreissparkasse Kusel macht sich stark für das, was die Region lebenswert macht.
Sponsoring beinhaltet eine vertraglich geregelte Gegenleistung, z. B. Werbemöglichkeiten bei Veranstaltungen. Die Kreissparkasse Kusel vergibt Sponsoringgelder nach eigenem Ermessen in ihrem Geschäftsgebiet, dem Landkreis Kusel. Dabei wird auf eine Ausgewogenheit in der Region und der Antragsteller sowie auf eine bestehende Geschäftsverbindung zur Kreissparkasse Kusel geachtet. Eine Vergabe von Sponsoringgelder an private oder kommerzielle Veranstalter und Parteien ist ausgeschlossen.
Die Bearbeitung Ihrer Sponsoringanfrage kann bis zu 4 Wochen in Anspruch nehmen. Eine Zusage inkl. des Sponsoringvertrags erhalten Sie schriftlich, an die von Ihnen angegebene E-Mail Adresse. Bitte senden Sie uns den unterschrieben Sponsoringvertrag umgehend zurück.
Aus Rücksicht auf unsere Umwelt sehen wir von einer Finanzierung von gedruckten Werbemitteln (Flyer, Plakaten, …) ab, sofern diese nicht mind. drei Wochen vor der Veranstaltung von Ihnen in Umlauf gebracht werden können. Bitte stellen Sie Ihre Anfrage deshalb rechtzeitig vor Ihrem Vorhaben.
Die Auszahlung des vereinbarten Sponsoringbetrags erhalten Sie nach der Durchführung der Veranstaltung. Bitte reichen Sie uns hierfür eine Rechnung und Belege ein, die beweisen, dass die Sponsoringgegenleistung von Ihnen erbracht wurde (z. B. Flyer mit dem Logo der Kreissparkasse Kusel, Foto vom Banner Aushang am Veranstaltungstag). Bitte senden Sie uns die Rechnung und die Belege per E-Mail (am besten im PDF-Format) an oeffentlichkeitsarbeit@ksk-kusel.de zu.
Kontakt
Ihr Ansprechpartner:
Sascha Scherer
Spenden & Sponsoring
Abteilung Marketing
E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@ksk-kusel.de
Ihre Ansprechpartnerin:
Ines Born
Abteilungsleiterin Marketing
E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@ksk-kusel.de
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